EU Reiserecht

Bei der Dir angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie EU 2015/2302.

 

Daher kannst Du alle EU Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Cevennentouren trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

 

Zudem verfügt Cevennentouren über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Deiner Zahlungen und, und falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist (gilt nicht für Touren mit Eigenanreise) zur Sicherstellung Deiner Rückbeförderung im Falle seiner Insolvenz.

 

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie EU 2015/2302

 

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluß des Pauschalreisevertrages.

 

  • Es haftet immer ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

 

  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.

 

  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

 

  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z.B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

 

  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. (Ausnahme Mindestteilnehmerklausel im Vertrag).

 

  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

 

  • Zudem können Reisende jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr zurücktreten.

 

  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu verschaffen.

 

  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenseratz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

 

  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

 

  • Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung des Reisenden gewährleistet. Cevennentouren hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: +49 611 533 5859, www.ruv.de abgeschlossen. Die Reisenden können diese kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz verweigert werden.

 

 



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